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Strom & Gas | Wissen

Die auf dieser Seite aufgeführten Informationen sollen Ihnen einen ersten Überblick zum Thema Strom & Gas verschaffen. Ihr direkter Service-Ansprechpartner nach Vertragsabschluss ist immer der Anbieter bzw. das Vergleichsportal, bei dem Sie einen Vertrag abgeschlossen, eine Dienstleistung gebucht oder ein Produkt bestellt haben und von dem Sie dann direkt nach Vertragsabschluss / Buchung / Produktkauf Ihre Auftragsbestätigung erhalten.

Wichtig beim Anbieter-Wechselprozess
Dauer beim Anbieterwechsel

Vom Auftrag des Anbieterwechsels bis zur finalen Umstellung kann es in der Regel zwischen 4 - 10 Wochen dauern. Natürlich gibt es auch Ausnahmefälle, wo es unter Umständen auch etwas schneller gehen kann. Ein Beispiel hierfür wäre ein Standortwechsel, welcher durch einen klassischen Umzug zustande kommt. Übrigens kann ein Wechsel in diesem Fall oftmals auch bis zu 6 Wochen rückwirkend zum Einzugsdatum erfolgen. Länger dauern kann es jedoch auch, und zwar dann, wenn der aktuelle Stromvertrag oder der aktuelle Gasvertrag noch eine entsprechend lange Restlaufzeit hat und kein Sonderkündigungsrecht für den Kunden besteht. Somit kann der neue Energievertrag dann erst nach Ablauf des alten Vertrags beginnen.

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Keine Versorgungsunterbrechungen

Übrigens läuft der Strom während einer Vertragsumstellung durchgehend weiter, es gibt also durch den Umstellungsprozess dann keine Unterbrechungen, um die Sie sich Sorgen machen müssen. Denn die örtlichen Grundversorger sind gesetzlich durch die Grundversorgungsverordnung dazu verpflichtet, die Haushalte im entsprechenden Gebiet sicher und konstant mit Energie zu beliefern. Das bedeutet konkret, dass der Grundversorger einspringt, falls der neue Vertrag nicht direkt an den alten Vertrag anschließen sollte. Bei einem Umstellungsprozess könnte so ein Fall eintreten. Sie selbst müssen sich diesbezüglich aber keine Sorgen machen, da Sie ja in diesem Fall vom Grundversorger versorgt werden würden.

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Kündigung beim alten Energieanbieter

Die Kündigung beim Energieanbieter-Wechsel wird in der Regel vom neuen Versorger für Sie übernommen. Nur in 2 speziellen Ausnahmefällen sollten Sie den Energieanbieter selbst kündigen. Nämlich dann, wenn Sie ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung haben oder wenn Ihr derzeitiger Laufzeitvertrag in Kürze ausläuft. Und einige Verträge verlängern sich automatisch, falls diese nicht fristgerecht gekündigt werden. Zur Vermeidung einer sich somit ergebenden weiteren Vertragsbindung an den alten Anbieter sollten Sie in so einem Fall besser selbst die Kündigung vornehmen. Eventuelle Bonusauszahlungen, die beim damaligen Vertragsabschluss mit dem Energieanbieter vereinbart worden sind, können übrigens oftmals auch entfallen.

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Anbieterwechsel bei Umzug & Neueinzug
Ablauf des Anbieterwechsels

Auch bei Umzug & Neueinzug ist der Wechsel des Strom- und Gasanbieters gewöhnlich kein Problem. Geben Sie in Ihrem Stromwechselauftrag bzw. in Ihrem Gaswechselauftrag an, dass es sich hierbei um einen Neueinzug handelt und vermerken das entsprechende Einzugsdatum im Antrag. Da ein Wechsel 4 - 10 Wochen dauern kann, sollte der Antrag sobald wie möglich, also zeitnah gestellt werden, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Ansonsten springt in der Zwischenzeit der örtliche Grundversorger ein und erstellt für die jeweilige Übergangsphase eine Abrechnung. Das bedeutet, dass Sie auch bei einem Wohnungswechsel mit Strom bzw. Gas versorgt sind. Sowohl beim Grundversorger als auch bei einem Alternativanbieter sollten Sie im Falle eines Umzugs selbst den Anbieter kündigen. 

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Mitnahme zum neuen Standort

Wenn Sie sich vor dem Umzug an die neue Adresse in der Grundversorgung befinden, können Sie Ihren Grundversoger zwei Wochen vor dem Auszug kündigen, da dies gesetzlich so festgelegt ist. Und falls Sie einen Laufzeitvertrag bei einem alternativen Anbieter haben sollten, ist es ratsam, sich die AGBs noch einmal in Ruhe durchlesen, um über alle wichtigen Details informiert zu sein und diese auch entsprechend verstanden zu haben. Für gewöhnlich gilt eine Extraklausel für den Umzug. Es lohnt sich also, das vorher genau zu prüfen und rechtzeitig abzuklären, damit alles optimal organisiert ist und es keine unerwarteten Überraschungen gibt, auf die man bei einem Umzug sicherlich verzichten kann. Bei den meisten Anbietern wird im Fall eines Umzugs ein Sonderkündigungsrecht gewährt, was dann natürlich von Vorteil ist.

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Energieverträge mit Neukundenbonus

Eventuelle Bonusauszahlungen, die beim damaligen Vertragsabschluss vereinbart wurden und die erst ab dem Erreichen einer bestimmten Lieferzeit gewährt werden, entfallen dann in der Regel oftmals. Der ein oder andere Versorger bietet jedoch auch an, dass der aktuelle Vertrag an den neuen Wohnort mitgenommen werden kann. Falls das von Ihnen so gewünscht ist, sollten Sie sich spätestens 6 Wochen vor Ihrem Umzug bei Ihrem Anbieter darüber informieren. Denn es lohnt sich definitiv, das vorher genau zu prüfen und alle wichtigen Details hierzu rechtzeitig abzuklären, damit alles entsprechend nach Plan läuft und es diesbezüglich nicht noch irgendwelche ungewollten Überraschungen gibt, auf die Sie bei Ihrem Umzug in die neue Wohnung oder beim Neueinzug in Ihr neu erworbenes Haus sicherlich gut und gerne verzichten können.

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